Was ist beim Heizungstausch nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz ab dem 1.7.2021 zu beachten?

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Im Februar 2020 ist das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) in Kraft getreten. Dieses sieht unter anderem vor, dass ab dem 1.7.2021 beim Heizungstausch ein Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfes aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden müssen. Was das für Sie bedeutet, erklären wir hier.

In diesem Artikel:

Was ist das Hamburger Klimaschutzgesetz?

Als Teil des Hamburger Klimaplanes soll das Hamburgische Klimaschutzgesetz dazu beitragen bis 2030 die CO2-Emissionen um 55% zu reduzieren und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Umsetzungsverordnung regelt die Details zur Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen, die sog. PV-Pflicht, und die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung, sog. EE-Pflicht.

Das bedeutet die PV-Pflicht für Hauseigentümer:

Neubauten müssen ab dem 1. Januar 2023 mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüstet sein und diese betreiben. Wird die Dachhaut bei Bestandsgebäuden erneuert, gilt diese Pflicht ab dem 1. Januar 2025. Mehr Informationen dazu gibt es hier: Was sieht die PV-Pflicht vor? – hamburg.de

Das bedeutet die EE-Pflicht für Hauseigentümer:

Die EE-Pflicht gilt, wenn eine Heizungsanlage ersetzt oder neu eingebaut wird. Dann müssen 15% der Wärme, die in das Haus eingebracht werden, durch erneuerbare Energien produziert werden, bspw. durch Solarthermie, Pelletheizung oder Biomethanzusatz. Mehr Informationen erhalten Sie im folgenden Absatz und hier: Heizungstausch: Einbindung Erneuerbarer Energien – hamburg.de

Hamburger Klimaschutzgesetz Symbolbild mit einem Paragraphen

Das ist beim Heizungstausch in Hamburg zu beachten:

Beim Einbau einer neuen Heizung sind die Vorgaben des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes zu beachten und die EE-Pflicht zu erfüllen. Hierfür bestehen verschiedene Möglichkeiten.

  • Das Haus wird an ein Wärmenetz angeschlossen, also mit Fernwärme beheizt. Weitere Informationen zum Fernwärmenetz in Hamburg gibt es bei Wärme Hamburg.
  • Es wird eine Wärmepumpe installiert. Diese nutzt Abwärme oder Umweltwärme aus Luft, Boden oder Wasser.
  • Solarthermie: Mit einer Solarthermie-Anlage wird die Sonne zur Warmwasserbereitung genutzt und unterstützt damit die Heizanlage. Abhängig von der Größe der Solarthermie-Anlage und der Heizanlage kann dies ausreichen um die gesetzlichen Vorgaben oder Vorgaben der Förderrichtlinien zu erfüllen.
  • Mit dem Einsatz einer Pelletheizung (Holzheizung) setzen Sie auf den regenerativen Rohstoff Holz und erfüllen damit die Anforderungen.
  • Bei Öl- oder Gasheizungen, die nicht mit den vorgenannten technischen Änderungen ausgestattet werden, gibt es eine weitere Alternative: Sie können in Ihrem Gaslieferungsvertrag Biomethan zusetzen lassen oder Bioöl zum Heizen verwenden. Dies spart Investitionen in zusätzliche Anlagen, führt aber zu einem deutlich höheren Einkaufspreis.

Welcher Weg bei Ihrem Heizungstausch der Richtige ist, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab. Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz und erörtern individuell Ihre Umsetzungsmöglichkeiten.

Kann ich eine neue Gasheizung trotz Klimaschutzgesetz einbauen?

Ja: Neue Gasheizungen arbeiten mittlerweile sehr effizient und können im Vergleich zu alten Gasheizungen damit Heizkosten und CO2-Emissionen einsparen. Gas ist jedoch nicht regenerativ, daher ist beim Tausch der Gasheizung ab dem 1.7.2021 die EE-Pflicht zu beachten. Um die Vorgaben zu erfüllen können Sie Ihre Gasheizung bspw. mit Solarthermie kombinieren und PV-Strom zur Heizunterstützung einsetzen. Oder Sie lassen Ihrer Gaslieferung Biomethan zusetzen.

 

Alles zum Thema Gasheizung finden Sie auch bei uns im Ratgeber:

Diese Fördermöglichkeiten gibt es für Heizungen mit Erneuerbaren Energien:

Sowohl das Land Hamburg als auch der Bund fördert Investitionskosten in Heizungen mit Erneuerbaren Energien. Insbesondere, wenn der Anteil der Nutzung der Erneuerbaren mehr als die vorgeschriebenen 15% beträgt. Die Förderungen von Bund und Land sind kombinierbar, sodass Zuschüsse bis 50% möglich sind.

 

Informationen zur Förderung in Hamburg erhalten Sie bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (Erneuerbare Wärme | IFB Hamburg (ifbhh.de)).

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Einbau von Erneuerbaren Heizungen seit Anfang 2021 als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).

Fazit: Heizung und Klimaschutz schließen sich nicht aus

Wenn es um den Klimaschutz geht, spielt das Heizen eine wichtige Rolle. Hier liegen große CO2-Einsparpotentiale. Mit dem Hamburger Klimaschutzgesetz macht der Gesetzgeber nun Vorgaben für den Heizungstausch. Es ist jedoch weiterhin möglich Ihre alte Gasheizung gegen eine neue einzutauschen. 

 

Bei adfontes sind wir Experten für ökologische Haustechnik und beraten Sie gerne. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einfach die EE-Pflicht erfüllen können. Sprechen Sie uns gerne an!

Daniel Cords, Techniker